Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Wie versteuert Arbeitgeber Abfindung?
Arbeitgeber versteuern Abfindungen als sonstige Bezüge gemäß § 34 EStG. Die Abfindung wird zusammen mit dem regulären Arbeitslohn versteuert und unterliegt dem progressiven Einkommensteuertarif. Zudem müssen Sozialversicherungsbeiträge auf die Abfindung gezahlt werden. Die Höhe der Steuern hängt von der Höhe der Abfindung und dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers ab. Es gibt jedoch auch steuerliche Freibeträge und Vergünstigungen, die in bestimmten Fällen angewendet werden können.
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Kann Arbeitgeber Abfindung absetzen?
Kann Arbeitgeber Abfindung absetzen? Ja, Arbeitgeber können Abfindungen unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Abfindungen gelten als Betriebsausgaben und können daher in der Regel steuermindernd geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt, die erfüllt sein müssen, damit die Abfindung steuerlich absetzbar ist. Arbeitgeber sollten sich daher im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten lassen, um sicherzustellen, dass sie alle steuerlichen Regelungen korrekt einhalten.
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Kann Arbeitgeber Abfindung zurückfordern?
Kann Arbeitgeber Abfindung zurückfordern? In der Regel kann ein Arbeitgeber eine bereits gezahlte Abfindung nicht zurückfordern, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund dafür, wie zum Beispiel Betrug oder eine falsche Angabe seitens des Arbeitnehmers. Es ist wichtig, dass die Vereinbarung zur Abfindung klar und rechtsgültig ist, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Falle einer Abfindung eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Risiken zu minimieren. Letztendlich hängt die Möglichkeit einer Rückforderung von den individuellen Umständen und Vereinbarungen ab.
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Kann Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen?
Kann ein Arbeitgeber einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen? In der Regel ist ein Arbeitsvertrag bindend, sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Arbeitgeber den Vertrag möglicherweise zurückziehen kann, z. B. wenn er sich auf falsche Angaben des Arbeitnehmers stützt oder wenn es eine Klausel im Vertrag gibt, die dies ermöglicht. Es ist ratsam, sich im Falle eines solchen Vorfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Optionen zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zurückzuziehen, von den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen ab.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Die Abfindung (Ravey, Yves)
Die Abfindung , Jean Seghers hat gleich mehrere Probleme. Das ist unerfreulich, aber nicht zu ändern. Immerhin glaubt er, Herr der Lage zu sein. Klar, über seine Tankstelle wurde vor wenigen Tagen ein Insolvenzverfahren eröffnet. Aber Walden, der Präsident des Handelsgerichts, ist ein Schulfreund von Seghers Frau Remedios. Und es sieht so aus, als wäre der interessiert, die Tankstelle weiterzuführen. Das würde die Lage natürlich etwas entspannen. Sorgen bereitet Seghers allerdings, dass seine Frau gerne ohne ihn ausgeht und immer erst frühmorgens zurückkommt. Und da ist natürlich noch Ousmane, der Nachtwächter der Tankstelle, dem er noch das Geld für die Abfindung schuldet und der einfach keine Ruhe geben will. Aber sonst hat Jean Seghers alles im Griff. Was allerdings nicht heißen muss, dass das so bleibt. Manchmal reicht ja schon ein Funke, und alles fliegt in die Luft ... , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20220822, Produktform: Leinen, Autoren: Ravey, Yves, Übersetzung: Fock, Holger~Müller, Sabine, Seitenzahl/Blattzahl: 112, Keyword: Betrug; Ehebruch; Intrigen; Krimi; Mord; Thriller, Fachkategorie: Thriller / Spannung, Thema: Entspannen, Warengruppe: HC/Belletristik/Kriminalromane, Fachkategorie: Kriminalromane und Mystery, Thema: Nervenkitzeln, Text Sprache: ger, Originalsprache: fre, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Liebeskind Verlagsbhdlg., Verlag: Liebeskind Verlagsbhdlg., Verlag: Liebeskind GmbH & Co. KG, Verlagsbuchhandlung, Länge: 191, Breite: 122, Höhe: 13, Gewicht: 184, Produktform: Gebunden, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis
Duden Vorlagensammlung - Arbeitszeugnis Duden Vorlagensammlung Arbeitszeugnis - erleichtert Ihnen das Schreiben von Arbeitszeugnissen und spart Zeit! Geeignet für Ausbildungs-, Zwischen- und Arbeitszeugnissen. Wie sollte ein Arbeitszeugnis optimalerweise aussehen, welche Bestandteile sollten enthalten sein? Wählen Sie aus den 25 Vorlagen oder formulieren Sie Ihren eigenen Text und nutzen Sie mehrere Hundert Textbausteine. Die Vorlagen sind jeweils als PDF und als Textdokument zur Weiterbearbeitung verfügbar. Die Sammlung kann jederzeit durch weitere Duden-Vorlagensammlungen ergänzt werden. Systemvoraussetzungen für Win Microsoft Windows 2000 (SP4) / XP (SP3) / Vista (SP1) / 7 (32 / 64 Bit) Java Virtual Machine 1.6 oder höher 17 MB freier Festplattenspeicher Systemvoraussetzungen für Mac Mac OS X 10.5 / 10.6 Java Virtual Machine 1.6 oder höher 17 MB freier Festplattenspeicher
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Mehrtens, Gerhard: Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Arbeitsunfall und Berufskrankheit , Der Schönberger/Mehrtens/Valentin "Arbeitsunfall und Berufskrankheit" setzt auch in seiner 10. Auflage bei der Beurteilung von Versicherungsfällen Maßstäbe: jede Menge Fakten und präzise Erläuterungen auf einem soliden Fundament medizinischer Erkenntnisse und rechtlicher Bewertung. Ob Gutachten, Verwaltungsentscheidung oder Urteil: Für die Bewertung jedes Einzelfalls werden alle dabei einschlägigen juristischen, medizinischen und verwaltungsbezogenen Aspekte anschaulich in den Blick genommen. Juristinnen und Juristen gibt er detaillierte Einblicke über alle wesentlichen medizinischen Erfahrungssätze. Begutachtende Ärztinnen und Ärzte erhalten viele Hinweise zu rechtlichen Hintergründen und den Anforderungen an medizinische Sachverständige. Entscheidungsträgern in der Sozialverwaltung ist er eine verlässliche und anerkannte Beurteilungshilfe. + Allgemeiner Teil: Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Begutachtung, Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE): mit besonderen Schwerpunkten bei der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts. + Besonderer Teil: Nach Organsystemen gegliederte Erläuterung nahezu aller Berufskrankheiten mit Hinweisen zur differenzierten Beurteilung von Expositionen und Erkrankungen. - Krankheitsbilder, die als Verletzungsfolgen bei Arbeitsunfällen oder im Zusammenhang mit Berufskrankheiten bedeutsam sind - medizinisch und/oder juristisch klärungsbedürftige Fragen zu wichtigen Berufskrankheiten wie Muskel-Skelett-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Haut- und Infektionskrankheiten einschl. COVID 19 sowie Atemwegserkrankungen - Entstehungsprozesse und Krankheitsverläufe, insb. als Ursachen der Krankheitsbilder in Betracht kommende Unfallverletzungen und sonstige arbeitsbedingte Expositionen - Aspekte von psychischen Reaktionen und Erkrankungen als Unfallfolgen - Kriterien und Empfehlungen für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit Mit vielen Abbildungen, Grafiken, Übersichten und Tabellen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 198.00 € | Versand*: 0 € -
BetrVG für den Betriebsrat
BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
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Wann muss ein Arbeitgeber Abfindung bezahlen?
Ein Arbeitgeber muss in der Regel eine Abfindung zahlen, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt und der Arbeitnehmer bereits eine gewisse Betriebszugehörigkeit hat. Die genauen Regelungen dazu können im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder im Gesetz festgelegt sein. In der Regel wird eine Abfindung gezahlt, um den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes zu entschädigen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Abfindungszahlung nicht vorgesehen ist, zum Beispiel bei einer fristlosen Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag, in dem die Parteien sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen.
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Kann der Arbeitgeber einen Betriebsrat verhindern?
Kann der Arbeitgeber einen Betriebsrat verhindern? Nein, der Arbeitgeber kann die Gründung eines Betriebsrats nicht verhindern, da das Recht auf Bildung eines Betriebsrats gesetzlich verankert ist. Arbeitgeber dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um die Gründung eines Betriebsrats zu behindern oder zu verhindern. Es ist sogar verboten, Arbeitnehmer zu benachteiligen, die sich für die Gründung eines Betriebsrats engagieren. Sollte der Arbeitgeber dennoch versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern, können die Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um ihr Recht auf Mitbestimmung durchzusetzen.
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Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber abmahnen?
Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber abmahnen? Nein, der Betriebsrat hat keine direkte Befugnis, den Arbeitgeber abzumahnen. Die Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das in der Regel vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer angewendet wird. Der Betriebsrat kann jedoch den Arbeitgeber bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften oder bei Fehlverhalten des Arbeitgebers auf Missstände hinweisen und Maßnahmen fordern. Letztendlich liegt es jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers, angemessen auf solche Hinweise zu reagieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
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Kann der Arbeitgeber Betriebsrat Seminare ablehnen?
Kann der Arbeitgeber Betriebsrat Seminare ablehnen? Nein, der Arbeitgeber kann die Teilnahme des Betriebsrats an Seminaren nicht grundsätzlich ablehnen. Der Betriebsrat hat gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz einen Anspruch auf Schulungen und Seminare, um seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Seminare tragen und den Betriebsratsmitgliedern die Teilnahme ermöglichen. Eine Ablehnung der Teilnahme an Seminaren kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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